Wenn sie ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen erwerben wollen, stellen sich Käufer oft die Frage, ob Sie dafür einen speziellen Führerschein brauchen.
Die klare Antwort lautet: Nein!
Denn die vorhandenen PKW- und LKW-Klassen decken alles ab.
Um zu ermittlen, welcher Führerschein notwendig ist, sind zwei Eckpunkte maßgeblich:
- In welchem Jahr wurde der Führerschein erworben?
- Wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des Wohnmobils bzw. des Wohnwagengespanns?
Das zGG ist das Gewicht des Fahrzeugs inklusiver aller Zuladungen, also mit Personen und Treibstoff.
Die einfache Variante: Führerschein wurde vor 1999 erworben
Wenn Sie vor 1999 Ihren Führerschein gemacht haben, also noch den rosa oder sogar den grauen „Lappen“ mit Klasse 3 besitzen, ist es einfach: Sie dürfen Fahrzeuge mit einem zGG bis 7,5 Tonnen bewegen, Anhängergespanne sogar bis 18,5 Tonnen! Hierbei ist zu beachten, dass der Wohnwagen nur eine Achse haben darf (für 2-Achser muss der alte Führerschein in den neuen im Checkkartenformat umgetauscht werden, welcher eine zusätzliche Achse erlaubt). Das erlaubte Zuggesamtgewicht der Gespanne sinkt ab dem 50. Lebensjahr allerdings auf 12 Tonnen. Wer Ü50 ein solches Gespann lenken will, muss den „Lappen“ gegen die Führerschein-Scheckkarte mit Eintrag der Klasse C79 eintauschen und alle 5 Jahre sein Sehvermögen überprüfen lassen.
Mehr zu beachten und weniger erlaubt: Führerschein wurde nach 1999 erworben
Wenn Sie nach 1999 Ihren Schein erworben haben, also den Führerschein der Klasse B besitzen, dürfen Sie ein Fahrzeug von bis zu 3,5 Tonnen zGG bewegen, egal ob es sich um ein Wohnmobil oder ein Wohnwagengespann handelt.
Wenn es etwas mehr sein soll und Sie beispielsweise einen Anhänger an Ihr WoMo hängen wollen, benötigen Sie die Führerscheinklasse B96. Diese erlaubt Anhänger von 750 bis 3500 kg, wobei das Gesamtgewicht des Gespanns 4250 kg nicht überschreiten darf.
Wenn Sie ein WoMo mit zGG über 3,5 Tonnen lenken wollen, brauchen Sie den LKW-Führerschein C1. Der erlaubt das Führen von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen mit einem zusätzlichen Anhänger von bis zu 750 kg zGG.
Fazit:
Für Führerscheinerwerber vor 1999 ist es einfach, größere Fahrzeuge zu führen. Nach 1999 wird es vor allem für diejenigen komplizierter, die große und schwere Fahrzeuge bewegen wollen. Allerdings achten die Hersteller darauf, dass Vans, Teil- und sogar manche Vollintegrierte das zGG von 3,5 Tonnen kaum übersteigen.
Und in der Schweiz gilt …
… eine sehr einfache Regelung für das Führen von Wohnmobilen und Gespannen:
bis 3,5 Tonnen zGG: Führerschein Kategorie B
über 3,5 und bis 7,5 Tonnen zGG: Führerschein C1